Die Arbeitsgemeinschaft der Fachgesellschaften (ArGe) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von fünf bundesweit aktiven Fachgesellschaften und Verbänden, die sich für den Bereich der außerklinischen Intensiv- und Beatmungspflege engagieren. Ihr gemeinsames Ziel ist es, einheitliche, evidenzbasierte Curricula zu entwickeln und fortzuschreiben, damit Pflegefachkräfte bundesweit in Deutschland nach denselben Qualitätsstandards fort- und weitergebildet werden. Damit reagiert die ArGe auf neue gesetzliche Vorgaben (IPReG, § 132l SGB V, AKI-Richtlinie des G-BA) und auf den steigenden Bedarf an qualifiziertem Personal in diesem Versorgungsfeld. (DIGAB, 2024)
Mitglieder der ArGe
| KNAIB e.V. | Kompetenznetzwerk Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege | Fachpflege-Standards & Curriculare Inhalte |
| CNI e.V. | Competenz-Netzwerk Außerklinische Intensivversorgung | Qualitätssicherung & InterdisziplinäresNetzwerk |
| DGF e.V. | Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste | Fach- und Weiterbildung Intensiv-/Anästhesiepflege |
| DIGAB e.V. | Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung und Intensivversorgung | Leitlinien- & Forschungsarbeit Beatmung |
| IPV Deutschland e.V. | Intensivpflegeverband Deutschland | Interessenvertretung ambulanter & stationärerIntensivpflegedienste |
Gemeinsame Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft
1. Curricula entwickeln & harmonisieren
2022/23 legte die ArGe das »Upgrade« des Basiscurriculums „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung/Intensivpflege“ vor. Es definiert Mindestinhalte, Lernziele und Praxisanteile und ist inzwischen der Bundesrahmenempfehlung nach § 132l SGB V verankert.
2024 wird die Evaluation des Expertenkurs-Curriculums vorgelegt, dass aufgrund der aktuellen Fassung der Bundesrahmenempfehlung nach § 132l SGB V auch für in der Leitung tätige „Fachbereichsleitungen“ neben den medizinisch-pflegerischen Themen, auch den Bereich Management und Copingstrategien in den Fokus nimmt.
2025 wird das Pädiatrie-Upgrade veröffentlicht, das als Aufbaukurs für Basis- und Expertenkurse genutzt werden kann, um die zukünftig meist generalistisch ausgebildeten Pflegefachpersonen, die in der außerklinischen pädiatrischen Intensivpflege tätig sind, auf dieses anspruchsvolle Berufsfeld vorzubereiten und vertiefend zu schulen.
2. Qualität sichern
Einheitliche Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren – die Ausstellung der Teilnehmer- und Anbieterzertifikate wurde aus den Verbänden DIGAB und KNAIB an die Certi.Care GmbH ausgelagert.
Quelle: beatmetleben.de
3. Lobby & Stellungnahmen
Die Arbeitsgemeinschaft verfasst gemeinsame Positionspapiere zu Gesetzesentwürfen (z. B. 2019 zum Vorgängergesetz RISG/IPReG) und bringt pflegefachliche Expertise in Richtlinienverfahren des G-BA ein.
- Stellungnahme des Intensivpflegeverbands Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Hinweis des KNAIB e.V. zur eigenverantwortlichen Klärung der Anerkennung von Curricula
Der KNAIB e.V. weist darauf hin, dass die vertragsrechtliche Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen auf Grundlage der Curricula der Fachgesellschaften (insbesondere Basiskurs „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung/ Intensivpflege“, Aufbau-/Expertenkurs „Pflegeexperte für außerklinische Beatmung/Intensivpflege“, sowie Pädiatrie Upgrade Curriculum) nicht automatisch erfolgt.
Die Prüfung, ob und in welchem Umfang eine absolvierte Qualifikation den Anforderungen bestehender Versorgungsverträge, den Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V sowie sonstigen vertraglichen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben entspricht, obliegt ausschließlich dem jeweiligen Pflegedienst bzw. Leistungserbringer als Vertragspartner der Kostenträger.
Da die Inhalte der Rahmenempfehlungen regelmäßig Bestandteil bestehender Versorgungsverträge sind, kann eine Teilnahme an entsprechenden Qualifikationsmaßnahmen ohne vorherige Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger im Einzelfall zu Abweichungen von vertraglich vereinbarten Qualifikationsanforderungen führen.
Gemäß § 9 Abs. 3 der einschlägigen Rahmenempfehlungen sind abweichende Regelungen oder Sondervereinbarungen grundsätzlich im gegenseitigen Einvernehmen mit dem jeweiligen Kostenträger möglich. Die Einholung einer solchen Zustimmung sowie die formale Anerkennung der Qualifikation liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Pflegedienstes.
Der KNAIB e.V. übernimmt insoweit keine Gewähr oder Haftung für:
- die vertragsrechtliche Anerkennung der Qualifikation durch Kostenträger,
- die Anerkennung durch Aufsichtsbehörden oder den Medizinischen Dienst,
- oder für etwaige wirtschaftliche oder rechtliche Folgen, die aus einer fehlenden oder unzureichenden Abstimmung resultieren.
Die Teilnahme an entsprechenden Qualifikationsmaßnahmen erfolgt insofern in eigener Verantwortung des jeweiligen Leistungserbringers.


