Rückzugspflege (RZP)

Autoren:

  • Carsten Plösser (PGS Bayern)
  • Rene Limberger (ISPM)
  • Dr. Sabine Gleich (RGU München), beratend
  • Stefan Hille (Vivicare)
  • Dr. Peter Demmel (MDK Bayern), beratend
  • Ingrid Ranzinger (Alpenpark)
  • Andreas Nusser (Intensivpflege Kompass)
  • Markus Lehner (AOK Bayern)
  • Elke Dodenhoff (Intensivpflege Dodenhoff)
  • Alexandra Möller (Vivisol)

Bei intensivpflegebedürftigen Patienten ist nicht immer eine 24-Stunden Versorgung durch professionell Pflegende notwendig. Aus unserer Sicht müssen Angehörige und auch nicht-professionell Pflegende, speziell im Bereich der häuslichen (Kinder-) Krankenpflege, in den Pflegeprozess eingebunden werden und wenn möglich, die Pflege selbst übernehmen.

Die Verordnungsfähigkeit für Leistungen der häuslichen Intensivpflege nach §37 SGB V ist generell nur gegeben, wenn im selben Haushalt lebende Personen die Pflege nicht selbst übernehmen können. Hier muss das Mögliche, Vertretbare und Verantwortbare individuell geprüft werden.

Durch die Rückzugspflege (RZP) als komplementären Versorgungsbaustein soll eine wirtschaftliche, fach- und sachgerechte häusliche Versorgung weiter optimiert werden.
Familien sollen durch die Leistungen der häuslichen Pflege entlastet und eine qualitativ funktionierende Versorgung realisiert werden.

Die Privatsphäre im System „Familie“ sollte aber dadurch nicht unnötig eingeschränkt sein.

Ergebnisse der Arbeitsgruppe

Zusätzliche Infos: